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   BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89   

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BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89 (https://dejure.org/1989,2466)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1989 - 1 A 36.89 (https://dejure.org/1989,2466)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1989 - 1 A 36.89 (https://dejure.org/1989,2466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für den Zuzug ausländischer Ehegatten zu im Wege des Familiennachzugs eingereisten Ausländern - Kriterium des achtjährigen ununterbrochenen Aufenthalts eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten - Abstellen auf einen ununterbrochenen rechtmäßigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 2; GG Art. 6 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 762
  • FamRZ 1989, 1171
  • DVBl 1989, 773
  • DÖV 1982, 773
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89
    Die Versagung der Erlaubnis für den erstrebten Ehegattennachzug darf deswegen nicht im Hinblick auf diese Belange unverhältnismäßig oder unzumutbar sein (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; BVerfGE 76, 1 ).

    Es ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Besonderheiten des Einzelfalls nicht nur in der Ermessensabwägung berücksichtigt werden müssen, sondern u.U. auch dazu führen können, daß die erstrebte Erlaubnis nicht versagt werden darf (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 10. Mai 1988 - BVerwG 1 A 35.85 -).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89
    Die Versagung der Erlaubnis für den erstrebten Ehegattennachzug darf deswegen nicht im Hinblick auf diese Belange unverhältnismäßig oder unzumutbar sein (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; BVerfGE 76, 1 ).

    Denn es ist mit der Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar, die Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatstaat zu verweisen, wenn sich der in Deutschland lebende Ehepartner hier noch nicht längere Zeit aufhält und ihm deswegen eine Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatstaates nicht besonders schwerfallen dürfte (Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - und vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 66 und 78; Beschluß vom 19. April 1989 - BVerwG 1 A 109.88 - ebenso BVerfGE 76, 1 ).

  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86

    Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89
    Denn es ist mit der Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar, die Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatstaat zu verweisen, wenn sich der in Deutschland lebende Ehepartner hier noch nicht längere Zeit aufhält und ihm deswegen eine Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatstaates nicht besonders schwerfallen dürfte (Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - und vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 66 und 78; Beschluß vom 19. April 1989 - BVerwG 1 A 109.88 - ebenso BVerfGE 76, 1 ).
  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89
    Denn es ist mit der Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar, die Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatstaat zu verweisen, wenn sich der in Deutschland lebende Ehepartner hier noch nicht längere Zeit aufhält und ihm deswegen eine Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatstaates nicht besonders schwerfallen dürfte (Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - und vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 66 und 78; Beschluß vom 19. April 1989 - BVerwG 1 A 109.88 - ebenso BVerfGE 76, 1 ).
  • BVerwG, 19.04.1989 - 1 A 109.88

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Unterbrechung des

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89
    Denn es ist mit der Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar, die Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatstaat zu verweisen, wenn sich der in Deutschland lebende Ehepartner hier noch nicht längere Zeit aufhält und ihm deswegen eine Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatstaates nicht besonders schwerfallen dürfte (Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - und vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 66 und 78; Beschluß vom 19. April 1989 - BVerwG 1 A 109.88 - ebenso BVerfGE 76, 1 ).
  • BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88

    Ausländer - Ehegattennachzug - Volljährigkeit - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89
    Die Frage, ob danach besondere Ermessenserwägungen geboten sind oder sogar die Erlaubnis erteilt werden muß, beurteilt sich ausschlaggebend aufgrund einer - im Lichte der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG vorzunehmenden - Würdigung und Abwägung der besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls und vermittelt deswegen der Sache keine allgemeine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 1 A 28.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 20. Juli 1988 - BVerwG 1 A 45.88 -).
  • BVerwG, 10.05.1988 - 1 A 35.85

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Form des Sichtvermerks mit

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89
    Es ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Besonderheiten des Einzelfalls nicht nur in der Ermessensabwägung berücksichtigt werden müssen, sondern u.U. auch dazu führen können, daß die erstrebte Erlaubnis nicht versagt werden darf (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 10. Mai 1988 - BVerwG 1 A 35.85 -).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung -

    Wesentliche Abweichungen von dem Regelfall, auf den die Ermessensrichtlinie zugeschnitten ist, müssen daher bei der Ermessensabwägung berücksichtigt werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 93.88 - und vom 24. April 1989 - BVerwG 1 A 36.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 93 und 98).
  • BVerwG, 07.02.1990 - 1 A 137.89

    Ermessenspielraum beim Ehegattennachzug zu einem Ausländer der zweiten Generation

    Ermessensbindende Verwaltungsvorschriften, wie sie die Auslandsvertretungen der Beklagten und die - auch für die Zustimmung nach § 5 Abs. 5 DVAuslG zuständigen - Ausländerbehörden bei Entscheidungen über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs anzuwenden pflegen, schließen es nicht aus, wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles durch eine von der Regel der einschlägigen Verwaltungsvorschrift abweichende Entscheidung Rechnung zu tragen (Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 43.86 - Beschluß vom 24. April 1989 - BVerwG 1 A 36.89 - NVwZ 1989, 762).
  • VG Berlin, 19.09.2002 - 21 A 139.01

    Begehren des Familiennachzugs von türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Ganz allgemein ist es mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich vereinbar, die Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Heimatstaat zu verweisen, wenn sich der in Deutschland lebende Ehepartner hier noch nicht längere Zeit aufhält und ihm deshalb die Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatstaats nicht besonders schwer fallen dürfte (OVG Hamburg, a.a.O., mit Bezug auf BVerwGE 76, 1, 52 ff.; BVerwG, Beschluss vom 24. April 1989 -1 A 36.89, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 98).
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